In seinem Werk „VerfassungsKlänge“ schafft Adrian Oswalt eine musikalische Atmosphäre, in der Altes auf Neues trifft. Das Konzert verbindet Paragrafen aus den Persönlichkeitsrechten des Grundgesetzes mit demokratischen Liedern der Revolution von 1848/49 und erzählt die Geschichte einer Nation und deren Weg in die Demokratie.

Konzert zum Tag des Grundgesetzes am 23. Mai 2019, Frankfurt

Komponiert von Adrian Oswalt
Aufgeführt von Musikern des Nationaltheaters Mannheim

Was wäre, wenn wir keine Grundrechte hätten?

Seit 70 Jahren berufen wir uns auf die im Grundgesetz verankerten Rechte. Sie gewähren uns Freiheit in unserer Person, unserer Meinung und unserem Glauben, sie sichern jedem Menschen Gleichheit vor dem Gesetz. Doch ihre Tradition reicht viel weiter zurück. Bereits einhundert Jahre zuvor legten Revolutionäre und Freiheitsdenker den Grundbaustein für unser Grundgesetz

Erst nach langen Jahren der Aufstände und Proteste konnte die erste von Volksvertretern beschlossene Verfassung entstehen. 1848 versammelte sich die Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche und verlieh den Bürgern Deutschlands eine gemeinsame Stimme. Es entstanden Rechte, die bis heute in unserem Grundgesetz verankert sind.

Das Grundgesetz schließt uns als Einheit und stärkt uns als Individuen. Wir selbst und auch folgende Generationen bauen darauf und leben es auf unsere ganz eigene Art und Weise. Letzten Endes teilen wir jedoch alle, von den Revolutionären des Vormärz, über die neue Nation 1949 bis hin zu uns heute den Gedanken von einem einheitlichen, freien Deutschland.

„Am 23. Mai 1949 erhielt unsere Demokratie mit dem Grundgesetz ihr Fundament. Der Kern ist in seinem ersten Satz enthalten: 'Die Würde des Menschen ist unantastbar.' Er bezeugt unser uneingeschränktes Bekenntnis zu den Menschenrechten und ist Ausdruck der Lehren, die wir aus dem Scheitern der Weimarer Republik und den Verbrechen des Dritten Reiches gezogen haben. Er drückt unseren unbedingten Willen aus, gemeinsam mit unseren Nachbarn in Frieden und Freiheit zu leben. Das Grundgesetz ist heute – genauso wie vor 70 Jahren – unser Kompass in einer sich ständig verändernden Welt. Den Müttern und Vätern der Verfassung ist ein Werk gelungen, auf das wir auch heute noch zu Recht stolz sein können und das auch andere Staaten neidlos als Erfolgsmodell anerkennen.“

Volker Bouffier - Ministerpräsident des Landes Hessen
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