Artikel 1

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Aktuelle Kommentare
  • Prof. Dr. Hans Jörg Sandkühler

    Der Grund der Entstehung des Grundgesetzes waren Unrechtserfahrungen: Dikatur, Holocaust und Kriegsverbrechen. Als „Gegenprogramm zur totalitären Missachtung des Individuums“ (H. Dreier) bahnt es den Weg zu Rechtsstaat, Demokratie und Sozialstaat, kurz: zur Herrschaft des Rechts. Der Rechtssatz, dass die Menschenwürde zu achten und durch Menschen- und Grundrechte zu schützen ist, geht von ihrer Verletzbarkeit aus. Die Würdenorm ist ein Zeichen dafür, dass kein Gott und keine Natur die Würde vor Verletzung schützen. Das Recht muss ihren Schutz garantieren. Mit dem Grundgesetz ist klargestellt: Wir wollen nicht mit uns darüber verhandeln lassen zu wollen, ob Menschen Würde haben oder nicht. 


    Prof. Dr. Hans Jörg Sandkühler - Deutscher Philosoph



  • Robert Lange

    Das Grundgesetz bildet die Grundlage für das wirklich gute Zusammenleben und die unglaubliche Erfolgsstory in Deutschland seither.   Nur so ist das notwendige Vertrauen im und auch in das Nachkriegs-Deutschland entstanden, um letztlich auf dieser Basis in Frieden und Freiheit leben zu können.

     

    Gerade heute wissen wir jedoch auch, dass dies leider zunehmend kein Selbstläufer mehr ist, in einer Welt, die sich leider zunehmend wieder auf Egoismus und Ausgrenzung zu besinnen scheint, obwohl gerade jetzt - unter anderem unter den zunehmend schwierigen Einflüssen des Klimawandels  - und mehr als je zuvor "Alle" an einem positiven gemeinsamen Strang ziehen sollten, in Deutschland, in Europa und in der Welt.

     

    Packen wir es alle gemeinsam positiv jetzt an. Jeder mag sich nur als kleines Rädchen fühlen - gemeinsam jedoch können wir Berge versetzen und gemeinsam sind wir stark. Reden wir darüber und packen es aber auch an. Für das Grundgesetz, für das Zusammenleben in einer großen Gemeinschaft, für ein Leben in Frieden und Freiheit, in einem lebenswerten Deutschland, in einem geeinten starken Europa und in einer friedlfertigen und rundherum gesunden Welt.


    Robert Lange - Umweltpolitischer Sprecher der CDU-Stadtverordnetenfraktion im Frankfurter Römer


  • Turgut Yüksel

    Das Grundgesetz ist meine Leitkultur. Es bietet uns Bürgerinnen und Bürgern genügend Leitkultur und Leitbilder in Anlehnung an die allgemeinen Menschenrechte und Wertesysteme, an denen wir uns orientieren. Diese Werte, die aktiv vorgelebt, aber auch erlernt und verteidigt werden müssen, sind die gemeinsame Basis für das friedliche und gleichberechtigte Zusammenleben aller Menschen in Deutschland unabhängig von ihrem Glauben und ihrer Herkunft. Die im Grundgesetz festgeschriebene individuelle und kulturelle Freiheit in der demokratisch-pluralistischen Gesellschaft basiert auf der modernen, aufklärerischen, humanistischen Tradition Deutschlands und ist die Antwort auf das menschenverachtende Regime des Dritten Reiches. Meine Loyalität als Bürger dieses Landes gilt eben für diese Verfassung, die uns alle bindet. Das erwarte ich von allen, die in diesem Land leben, egal welchen Hintergrund sie haben.


    Turgut Yüksel - Mitglied des Hessischen Landtags 


  • Christoph Degen

    Gedanken zum Grundgesetz 

    Etwa 82 Millionen Menschen leben derzeit in Deutschland. Es gibt Junge 

    und Alte, sie leben in unterschiedlichen Regionen und haben 

    unterschiedliche Geschlechter. Gemeinsam haben sie aber, dass für sie 

    das Grundgesetz gilt. Für alle gleich. Und das ist auch gut und wichtig. In 

    meinen Augen bietet das Grundgesetz jeder und jedem Einzelnen 

    Sicherheit. Artikel 1 (1) „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ sagt 

    mir, dass alle Menschen einen Wert haben. Dabei ist es egal welcher 

    Religion sie angehören, wie alt sie sind, aus welchem Land sie kommen 

    oder welches Geschlecht sie haben. Damit liefert das Grundgesetz ein 

    starkes Bollwerk gegen Verfolgung und Willkür. Denn es schützt vor 

    Unterdrückung und Zwang. Das wird bekräftigt durch Artikel 3 (1) „Alle 

    Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Darüber hinaus ermöglicht es uns 

    freie Entfaltung der Persönlichkeit. Gleichzeitig ist das Grundgesetz auch 

    ein Arbeitsauftrag für den Staat stetig dafür zu sorgen, dass für 

    niemanden, zum Beispiel aufgrund seines Geschlechts, Nachteile 

    entstehen. 

    Christoph Degen - Mitglied des Hessischen Landtags


  • Heike Hofmann

    70 Jahre Grundgesetz, das bedeutet für mich vor allem 70 Jahre Schutz der Menschenwürde.

    Nie zuvor in der Verfassungsgeschichte Deutschlands wurde ihr Wert so hoch bemessen. Erst die 

    schrecklichen Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus führten den Müttern und Vätern des 

    Grundgesetzes vor Augen, wie schützenswert das Menschsein an sich ist. „Erst der Mensch, dann der 

    Staat“, so lässt es sich aus Art. 1 I GG ableiten. Der Schutz der Menschenwürde ist eine Verpflichtung 

    aller staatlicher Gewalt und bildet die Grundlage zur Wahrung der Grundrechte unser Bürgerinnen 

    und Bürger. Nur so kann Demokratie funktionieren!


    Heike Hofmann - Vizepräsidentin des Hessischen Landtags

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