Artikel 5

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

  • Martin Roos

    Jeder muss in Deutschland sagen und schreiben dürfen, was er denkt. Ohne Meinungsfreiheit gibt es keine Freiheit. Ohne die von politischen Meinungen unabhängige Wissenschaft und Forschung können sich Staat und Gesellschaft nicht weiterentwickeln. Und ohne Pressefreiheit ist keine Transparenz möglich. 

    Ohne alle diese Freiheiten kann Demokratie nicht gelingen. Es lebe Artikel 5! 

    Nun ja, wenn da nicht auch noch eine Kehrseite wäre: Das Grundgesetz mit Artikel 5 schützt natürlich auch Meinungen, die von der Mehrheit abweichen. So haben radikale Äußerungen von rechts und links auch ihre Existenzberechtigung ⎼ egal ob sie angebracht oder völlig stumpfsinnig sind. Wir haben uns 1949 entschieden, in einer pluralistischen Gesellschaft leben zu wollen. Wie gut! Aber wir müssen dann auch bereit sein, so manchen Mist auszuhalten.

    Meinungsfreiheit zu leben bedeutet für mich deswegen auch, eine gewisse Streitkultur zu erlernen und zu ertragen. Dazu gehören Mut, Mund aufmachen, Haltung wahren und Rückgrat zeigen ⎼ gerade gegen Menschen, denen es oft nur um pure Herabsetzung oder die Verletzung der menschlichen Würde geht. Das ist nicht immer so einfach. Und manchmal habe ich überhaupt keine Lust dazu. Ich bin zu bequem. Und mit Hohlköpfen zu streiten, ist in etwa so attraktiv wie an einem Fast-Food-Wettfressen teilzunehmen. Die Konsequenzen können Sie sich vorstellen. 

    Aber es hilft ja nichts. Wer die Meinungsfreiheit will, muss sie auch verteidigen ⎼ gerade gegen Leute, die sie ausnutzen. Die Meinungsfreiheit ist eben nicht selbstverständlich. Sie bleibt nicht wie zum Beispiel das Gefühl fürs Fahrradfahren oder wie späte Gäste, die partout nicht gehen wollen. Sie kann einem auch genommen werden ⎼ und manchmal ganz schnell. Deswegen müssen wir für sie einstehen, mit Worten und mit Taten. Immer wieder neu. Jede Generation. Jetzt sind wir dran! 

    Martin Roos - Journalist

    www.martinroos-autor.de 



  • Adrian Oswalt

    Was bedeutet es für mich, das Grundgesetz zu vertonen? Gesungene Gesetzestexte! Musik und Verfassungsrecht miteinander verbunden! Ist das nun willkürlich! Oder gibt es nicht doch in der Tiefe eine grundsätzliche Verbindung von Musik und Politik? Ich glaube ja! Oft spricht man von der Autonomie der Kunst. Aber bedeutet das, Musik existiert abseits von den Realitätsbezügen? Ich glaube nein!

    Für mich bedeutet Autonomie der Kunst die Unabhängigkeit von partikularen politischen oder religiösen Interessen. Sich nicht einspannen lassen für ideologische Zwecke.

    Aber ich kann mich mit meinen Kompositionen für allgemeine, humane Ideen engagieren. Ich kann mit meiner Musik eine Verbindung schaffen mit dem Wort und Geist des Grundgesetzes. 


    Adrian Oswalt - Komponist VerfassungsKlänge

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