Artikel 3

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Aktuelle Kommentare
  • Dr. phil. Mai-Anh Boger - Universität Bielefeld

    Frau Emanzipation konzertiert ihre zögerlichen Töchter

     

    Alle warteten darauf, dass eine andere etwas tut, doch die verstummten

    Menschen trauten sich nicht. Eine Halle voll Schweigen. Die Türen

    sind weit offen!, rief eine, doch zunächst ging keine hindurch. Es summten

    vor der Pforte leise Stimmen sanft von Frieden. Davon verführen,

    dem Gesang ganz abgewandt, ließ sich jedoch keine. Wenn ein gerechtes

    Gesetz erklingt, muss man dazu tanzen, damit man spürt, dass es echt ist;

    gleich hört ihr diesen Takt, tragend und warm, ruhig und verlässlich.


    Nährt den Chor! Begehrt! Begehrt auf und es erheben sich bald 

    Alle. Fallen wir ein mit einer neuen Linie: Vollenden wir das Lied der Menschen, fährt es auch in ihre Glieder. Besingend, dass wir eins und viele sind, Knallen die Fesseln zu Boden und ein neuer Tag erklingt.’ So ermutigt vor alte Schwellen schreitend, in weichen Klängen gebettet und doch laut, dem kalten, harten Platz entgegenströmend, geschah es: Und ihr 

    Gesetz hallte bis zum Horizont, schrie, dass es von uns ist, für uns ist – 

    und für uns alle gleich.


    Dr. phil. Mai-Anh Boger - Universität Bielefeld





  • Prof. Dr. Sabine Schiffer - Leitung des Instituts für Medienverantwortung

    „Männer und Frauen haben grundsätzlich die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.“ So sollte es heißen in der neuen Verfassung, die ob der deutschen Teilung nur ein vorläufiges Grundgesetz werden durfte. Dr. Elisabeth Seliger haben wir es zu verdanken, dass der Text nun so lautet: 

    "(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    (2) MÄNNER UND FRAUEN SIND GLEICHBERECHTIGT. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

    Damit ist die erste Voraussetzung geschaffen, dass es so wird - aber bis dahin ist noch ein langer Weg, wie nicht nur PayGap und Gewaltstatistiken verraten, sondern auch die täglichen Scharmützel digital und analog, die davon zeugen, dass die Privilegieninhaber diese mit allen Mitteln verteidigen werden entgegen dem hehren Grundsatz der Gleichberechtigung. Frei ist man jedoch nicht durch Privileg, sondern durch Gleichwertigkeit. 


    Prof. Dr. Sabine Schiffer - Leitung des Instituts für Medienverantwortung


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